Kfz-TeilkaskoversicherungKfz-Diebstahl, verschwiegener Vorschaden und verneinte Glaubwürdigkeit wegen „äußeren Bildes“
Abo-Inhalt12.11.202536 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Eine Entscheidung des OLG Dresden lässt aufhorchen: Wegen eines im Rahmen der Schadenmeldung verschwiegenen, dem Kläger aber bekannten Vorschadens, lässt das Gericht die Beweiserleichterung hinsichtlich des Diebstahls als solchem entfallen. Die Folge: schon die vom VR bestrittene Entwendung war nicht bewiesen. |
1. Die Grundregeln der ausreichenden Darlegung eines Diebstahls
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VK 11/2025, S. 197 · ID: 50546621