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Kfz-KaskoversicherungIn diesem Fall muss der VR auch zahlen, wenn der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann

Abo-Inhalt24.10.2025118 Min. Lesedauer IWW

| Kann der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden, steht jedoch fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im versicherten Zeitraum beruhen können, so reicht diese Feststellung an sich aus, um die Einstandspflicht des VR zu begründen. So entschied es das OLG Karlsruhe. |

Sachverhalt

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AUSGABE: VK 10/2025, S. 172 · ID: 50539528

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