LebensversicherungIn der Kündigung der Versicherung liegt kein Widerruf der Bezugsberechtigung
| Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den VN stets zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall enthält. Diese Frage ist vielmehr durch Auslegung der Erklärung im Einzelfall zu entscheiden. So entschied es der BGH. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 6/2023, S. 99 · ID: 49434783