GebäudeversicherungDas gilt zu den Anforderungen an die Substanziierung zur Höhe eines Brandschadens
| Trägt eine Partei Tatsachen vor, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als bestehend erscheinen zu lassen, so genügt sie ihren Substanziierungspflichten. Der Vortrag weiterer Einzeltatsachen kann dann nicht verlangt werden. Vielmehr muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln. Über die Frage, ob und in welcher Höhe durch einen Brand ersatzfähige Schäden entstanden sind, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO zu befinden. So entschied es der BGH. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 2/2023, S. 22 · ID: 49025529
