Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VK Versicherung und Recht kompakt
  3. Das gilt bei einer Überschwemmung von „Grund und Boden“

ElementarschadenversicherungDas gilt bei einer Überschwemmung von „Grund und Boden“

Abo-Inhalt12.11.2025139 Min. LesedauerVon RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Ob eine Überschwemmung von „Grund und Boden“ im Sinne der AVB für eine Elementarschadenversicherung ausgeschlossen ist, wenn diese sich allein auf gepflasterte, geflieste oder sonst wie bearbeitete Grundstücksflächen erstreckt, erscheint zweifelhaft. Stehendes Wasser auf einer Geländeoberfläche in einer Höhe von bis zu 5 cm reicht für eine Überschwemmung nicht aus, erforderlich sind insofern „erhebliche Wassermassen“. So entschied es das OLG Dresden. |

Sachverhalt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VK 11/2025, S. 184 · ID: 50602819

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte