BerufsunfähigkeitszusatzversicherungBerufsunfähigkeit eines Onlinehändlers
| Ein Onlinehändler ist berufsunfähig, wenn er aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, den kompletten Wareneingang anzunehmen, auszupacken und zu sortieren. |
1. VN konnte keine schweren Pakete mehr verräumen
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AUSGABE: VK 4/2023, S. 67 · ID: 48983339