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KrankheitskostenversicherungBei Vergleich nach Verkehrsunfall müssen Obliegenheiten beachtet werden

Abo-Inhalt12.09.2025128 Min. Lesedauer IWW

| Wird nach einem Verkehrsunfall ein Abfindungsvergleich geschlossen, muss darauf geachtet werden, dass die vom Kranken-VR des Betroffenen gezahlten oder zu zahlenden unfallbedingten Kosten von dem Vergleich ausgenommen werden müssen. Meist schreibt der VR dazu auch eine eigene konkrete Abfindungsklausel vor. Wird dies nicht beachtet, kann der VR ggf. weitere Zahlungen verweigern. |

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AUSGABE: VK 9/2025, S. 154 · ID: 50533620

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