Pfändung von ArbeitseinkommenUnterhaltsvollstreckung: Das ist bei der Pfändung nach § 850d ZPO zu beachten
Abo-Inhalt08.01.20269 Min. LesedauerVon Nina Frankenberg, Dipl.-Rechtspflegerin und Dozentin an der Hochschule für Rechtspflege Nord in Hildesheim (Fachbereich Rechtspflege)
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Gut vorbereitet – besser vollstreckt
Die Zwangsvollstreckung eines Unterhaltsanspruchs spielt in der Pfändung von Arbeitseinkommen eine wichtige Rolle. Bereits die gewissenhafte Vorbereitung der Antragstellung durch den Gläubiger ist ausschlaggebend für eine effektive Vollstreckung, insbesondere bei den zu erfolgenden Anordnungen des Vollstreckungsgerichts.
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AUSGABE: VE 1/2026, S. 15 · ID: 50631067