VollstreckungstaktikUnterhaltsgläubiger als Insolvenzgläubiger: Fahren Sie im Insolvenzverfahren zweigleisig
| Unterhaltsforderungen genießen im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen einen entscheidenden Vorteil: Sie können nach § 302 Nr. 1 InsO von einer Restschuldbefreiung ausgenommen sein, wenn es sich um eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung (Deliktsforderung) handelt oder um rückständigen gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat. Insofern stellt sich die Frage, ob ein Unterhaltsgläubiger als Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) beide Ausschlussgründe gleichzeitig zur Insolvenztabelle anmelden kann und ggf. sollte. Der folgende Beitrag klärt auf. |
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AUSGABE: VE 11/2025, S. 194 · ID: 50549739