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GerichtsvollziehervollstreckungPfändbarkeit eines Pkw bei psychischer Erkrankung des Schuldners

Abo-Inhalt17.01.202310663 Min. Lesedauer IWW

| Der BGH hat sich im Rahmen des seit dem 1.1.22 geltenden § 811 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ZPO zu der Frage geäußert, wann ein Verbot der Pfändung eines Pkw bei einer psychischen Erkrankung des Schuldners vorliegt. Es ist eine Entscheidung mit weitreichender Bedeutung. |

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AUSGABE: VE 2/2023, S. 27 · ID: 48958598

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