MindestlohnMindestlohnerhöhung seit 1.1.26: Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung
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Seit dem 1.1.26 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 EUR pro Stunde. Diese Erhöhung wirkt sich spürbar auf die Zwangsvollstreckung aus, insbesondere hinsichtlich der Pfändungsfreigrenzen, der Berechnung pfändbarer Einkommen und der Gläubigertaktik. Der folgende Beitrag klärt auf.
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AUSGABE: VE 1/2026, S. 3 · ID: 50636852