ForderungsvollstreckungKrypto-Vollstreckung: Das ist zu beachten
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Ausgabe 12 – 2025
Seite 203In Ausgabe VE 25, 203 haben wir über die Möglichkeit berichtet, Kryptowährungen als Sachbezüge für höhere Pfändungsbeträge heranzuziehen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Vollstreckung wegen Geldforderungen in Kryptovermögen, das der Schuldner selbst besitzt bzw. das sich auf einem Kryptobörsenkonto befindet.
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AUSGABE: VE 1/2026, S. 6 · ID: 50636854