WohnungseigentümergemeinschaftKeine Pfändung des Aufhebungsanspruchs der Eigentümergemeinschaft am Sondervermögen bei Miteigentum an Wohnung
| FRAGE: Wir sind im Besitz eines titulierten Zahlungsanspruchs gegen einen Miteigentümer (Schuldner) einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Kann der Anspruch des Schuldners auf Aufhebung der gesamten Gemeinschaft gepfändet und überwiesen und anschließend die Teilungsversteigerung betrieben werden? |
ANTWORT: Grundsätzlich nein. Nach § 11 Abs. 1 WEG ist die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft nicht möglich. Daher scheidet auch eine Pfändung dieses Anspruchs aus (§ 11 Abs. 2 WEG). Folge: Eine Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG ist nicht möglich. Diese kommt nur zum Zweck der Auseinandersetzung eines einzelnen Sondereigentums in Betracht.
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AUSGABE: VE 8/2025, S. 138 · ID: 50469373