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VollstreckungspraxisIst das (pfändbare) Kunst ... oder kann das weg?

28.04.20252 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Die Deutschen sammeln gern. Der Onlinemarktplatz catawiki.com berichtet, das im letzten Jahr 275.000 Sammelobjekte online versteigert wurden. Was viele Gläubiger nicht „auf dem Schirm“ haben: Zu den boomenden Trends mit hohen Werten gehören Sammelkarten und Fanartikel. Hier sind solide Vollstreckungserfolge möglich. |

Viele Gläubiger denken immer noch an klassische Kunst, z. B. Bilder, Schmuck oder Antiquitäten, wenn es um vollstreckbare Vermögenswerte des Schuldners geht. Doch kennen Sie das Phänomen vor Sportgeschäften, wo Sneaker-Enthusiasten schon nachts ausharren, um begehrte und limitierte Modelle zu erhaschen? Die Populärkultur hat längst Bereiche, wie diese Sneakermodelle, erreicht, in denen rare Stücke hohe Preise erzielen. Oft werden sie mit hohen Gewinnen schnell wiederverkauft. Dazu zählen z. B.:

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AUSGABE: VE 5/2025, S. 74 · ID: 50370388

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