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GerichtsvollziehervollstreckungGerichtsvollzieher darf keinen überhöhten Kostenvorschuss fordern

Abo-Inhalt27.12.202210216 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Immer wieder kommt es vor, dass Gerichtsvollzieher – scheinbar – überhöhte Kostenvorschüsse beim Gläubiger anfordern. Doch nicht immer ist es so, auch wenn es auf den ersten Blick danach aussieht. Dies zeigt ein aktueller Fall des AG Riedlingen. |

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AUSGABE: VE 1/2023, S. 6 · ID: 48743830

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