GesetzgebungsvorhabenEntwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung legt nach
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Bereits in VE 25, 163 haben wir über die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs des BMJV vom 9.7.25 zum geplanten Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung berichtet. Die Bundesregierung hat am 5.11.25 hierzu einen eigenen Entwurf vorgelegt.
Ziel: effizienter und schneller
Dieser sieht ebenfalls eine umfassende Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens vor. Ziel ist eine effizientere, schnellere und medienbruchärmere Vollstreckungspraxis.
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AUSGABE: VE 1/2026, S. 1 · ID: 50631031