RechnungslegungZeitnahe Mittelverwendung: Sachsen-Anhalt verschärft Vorgaben der Bundesfinanzverwaltung
Abo-Inhalt01.10.2025208 Min. Lesedauer IWW
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| Das Finanzministerium (FinMin) Sachsen-Anhalt hat eine Verwaltungsanweisung zu Rücklagen und Vermögensbildung bei steuerbegünstigten Körperschaften erlassen. Diese wiederholt die Vorgaben aus dem AEAO (zu § 62 AO) im Wesentlichen. In einigen Punkten geht das Schreiben aber weiter und verschärft die Voraussetzungen für die Rücklagenbildung. |
Der Ausweis der Rücklagen in der Rechnungslegung
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AUSGABE: VB 10/2025, S. 8 · ID: 50568426