GemeinnützigkeitVorstandsmitglied begeht betrügerische Mittelfehlverwendung: Gemeinnützigkeit weg?
| Beim sprichwörtlichen Griff in die Kasse kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nur dann entziehen, wenn sich die gemeinnützige Einrichtung diese Mittelfehlverwendung zurechnen lassen muss. Worauf es dabei ankommt, zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf. |
Inhaltsverzeichnis
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VB 12/2024, S. 15 · ID: 50248327