VereinsrechtOLG Naumburg: Abberufung des Vorstands bei fester Amtszeit nur aus wichtigem Grund
| Ist in der Satzung eines Vereins eine Amtszeit für ein Vorstandsmitglied bestimmt, muss ein wichtiger Grund für seine Abberufung vorliegen. Denn das Vorstandsmitglied kann aufgrund der festgelegten Amtszeit darauf vertrauen, nicht ohne wichtigen Grund abberufen zu werden. Das soll auch dann gelten, wenn in der Satzung die Abberufung nicht auf wichtige Gründe beschränkt ist. Das hat das OLG Naumburg entschieden und sich so abseits der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung positioniert. |
Dieser Fall lag dem Urteil zugrunde
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AUSGABE: VB 11/2024, S. 22 · ID: 50213790