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VBVereinsBrief

UnfallversicherungNeues Urteil: Wann sind Ehrenamtler als „Wie-Beschäftigte“ unfallversichert?

Abo-Inhalt03.06.20256422 Min. Lesedauer IWW

| Neue Erkenntnisse, wann Ehrenamtler bei ihrer Tätigkeit im und für den Verein als „Wie-Beschäftigte“ unfallversichert sind, kommen vom Sozialgericht (SG) Hamburg. Das Gericht hat u. a. klargestellt, dass es nicht auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit ankommt und die Umstände des Einzelfalls entscheiden. |

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AUSGABE: VB 6/2025, S. 7 · ID: 50432724

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