UmsatzsteuerNeu aus dem BMF: So werden Liveübertragungen und Aufzeichnungen steuerlich behandelt
| Auch gemeinnützige Organisationen bieten Veranstaltungen im Bereich Kunst- und Kultur, Bildung und Sport zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet an. Hier stellt sich die Frage, inwieweit Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen anwendbar sind. Das betrifft vor allem Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur sowie Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, bei denen ebenfalls eine Steuerbefreiung möglich ist. Die Antworten finden sich in einem aktuellen BMF-Schreiben, mit dem das BMF auch den UStAE entsprechend angepasst hat. |
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AUSGABE: VB 8/2024, S. 11 · ID: 50109133