VereinsführungMindestlohn liegt bei 12,82 Euro in der Stunde: Das müssen gemeinnützige Vereine beachten
| Seit dem 01.01.2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro in der Stunde. Nehmen Sie die Erhöhung zum Anlass, um sich mit dem Thema „Mindestlohn im Verein“ auseinanderzusetzen. Denn hier lauern für Verein und Vorstand durchaus Haftungsrisiken. Im Beitrag zeigen wir Ihnen, was es zu beachten gilt. |
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AUSGABE: VB 2/2025, S. 17 · ID: 50303151
