GemeinnützigkeitJStG 2024: Stellungnahmen zur Tagespolitik sollen künftig gemeinnützigkeitsunschädlich sein
| Das BMF will gesetzlich verankern, dass gemeinnützige Einrichtungen auch zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen können. Eine entsprechende Regelung bzw. Ergänzung der Abgabenordnung (AO) sieht das zweite Jahressteuergesetz 2024 vor. |
Konkret soll § 58 AO um die neue Nr. 11 ergänzt werden: Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass „eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt.“ Nach der Erläuterung zum Gesetzentwurf folgt daraus nicht die Möglichkeit, sich bei jeder bietenden Gelegenheit zu politischen Themen zu äußern. Die Äußerungen müssen vielmehr aufgrund eines besonderen Anlasses erfolgen und der steuerbegünstigten Zweckverfolgung untergeordnet sein. Als Beispiele nennt die Gesetzesbegründung den Aufruf eines Sportvereins gegen „Rassismus“ anlässlich von aktuellen Vorkommnissen oder wenn Karnevals- oder Sportvereine sich vereinzelt für Frieden oder gegen Rassismus engagieren und zu Friedens- oder Antirassismus-Demonstrationen aufrufen.
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AUSGABE: VB 9/2024, S. 1 · ID: 50141871