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VBVereinsBrief

GrundsteuerFrist für Grundsteuererklärung wird bis Januar 2023 verlängert

13.10.2022139 Min. Lesedauer IWW

| Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig verlängert. Neue Abgabefrist ist der 31.01.2023. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. |

Hintergrund | Nach einem Urteil des BVerfG soll ab 2025 eine neue Grundsteuerberechnung greifen. Dafür müssen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Grundsteuererklärungen, die alle Eigentümer einreichen müssen. Ursprünglich hätten die Erklärungen bis 31.10.2022 eingereicht werden müssen. Die Fristverlängerung soll Bürger, Unternehmen und aber auch die Finanzämter entlasten. Man wolle sicherstellen, dass Bürger und Unternehmen (auch Vereine) in Krisenzeiten nicht auch noch mit Verfahren wegen verspäteter Grundsteuererklärungen rechnen müssen. Die Finanzämter würden dahingehend entlastet, dass sie nicht mit unzähligen Fristverlängerungsanträgen konfrontiert würden, denn bisher waren nur etwa ein Fünftel aller fälligen Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.

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AUSGABE: VB 11/2022, S. 2 · ID: 48661508

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