ZweckbetriebeBFH: Wann eine Beschäftigungsgesellschaft als allgemeiner Zweckbetrieb gilt
| Beschäftigungsgesellschaften sind nur im Sonderfall ein Katalogzweckbetrieb. Sie können aber als allgemeiner Zweckbetrieb nach § 65 AO begünstigt sein. Der BFH hat jetzt die Voraussetzungen dafür benannt. |
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AUSGABE: VB 3/2023, S. 6 · ID: 49205545