GewerbesteuerBFH: Sponsoringeinnahmen und Sportförderung bilden einheitlichen Gewerbebetrieb
| Steht eine sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Zusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen steuerpflichtigen Gewerbebetrieb. Das hat der BFH klargestellt. |
Um diesen Fall ging es beim BFH
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VB 10/2022, S. 11 · ID: 48607897