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VBVereinsBrief

ArbeitsrechtBesonderer Vertreter kann Arbeitnehmer sein

Abo-Inhalt04.11.2024544 Min. Lesedauer IWW

| Ein besonderer Vertreter des Vereins nach § 30 Abs. 1 BGB, der als Geschäftsführer des Vereins tätig ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt. |

Um diesen Fall ging es beim BAG

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AUSGABE: VB 11/2024, S. 23 · ID: 50175777

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