DrogenfahrtVoraussetzungen des Beweisverwertungsverbots bei fehlender Belehrung nach Drogenfahrt
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| In einem Verfahren mit dem Vorwurf einer Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG hat der Betroffene ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht. Er sei vor einem Drogenschnelltest nicht und vor der Blutprobenentnahme nicht vollständig über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden. |
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ID: 50391613