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DrogenfahrtVoraussetzungen des Beweisverwertungsverbots bei fehlender Belehrung nach Drogenfahrt

25.08.202557 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| In einem Verfahren mit dem Vorwurf einer Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG hat der Betroffene ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht. Er sei vor einem Drogenschnelltest nicht und vor der Blutprobenentnahme nicht vollständig über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden. |

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