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GeschwindigkeitsüberschreitungVerkehrszeichen ohne amtliche Anordnung oder wenn Beweisanträge Sinn ergeben

17.11.2025289 Min. Lesedauer IWW

| Das AG Landstuhl hat in einer Entscheidung in Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu zwei Fragen Stellung genommen, nämlich zur Gültigkeit eines Verkehrszeichens ohne amtliche Anordnung und zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung. |

1. Der Betroffene war außerorts 71 km/h zu schnell

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AUSGABE: VA 12/2025, S. 217 · ID: 50464066

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