Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter

TrunkenheitsfahrtTrunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter

07.03.20222331 Min. Lesedauer IWW

| In der Praxis ist die Frage, ob ggf. bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen wird, noch nicht abschließende geklärt. Das AG Essen hat jetzt den Erlass eines § 111a-Beschlusses abgelehnt. |

Der Beschuldigte war nachts gegen 2:31 Uhr in Essen mit einem E-Scooter alkoholisiert – die BAK betrug 1,68 Promille – auf einem Gehweg gefahren. Das AG hat die Voraussetzungen der §§ 111a StPO, 69 StGB verneint. Hinsichtlich der Gefährlichkeit ist ein E-Scooter nach seiner Auffassung eher einem Fahrrad als einem Kraftfahrzeug gleichzusetzen. Zudem führte der Angeklagte den E-Scooter um 2:31 Uhr sonntags nachts, sodass die abstrakte Gefährlichkeit deutlich herabgesetzt war (12.1.22, 43 Cs-39 Js 1578/21-422/21, Abruf-Nr. 227067). Wir haben über die mit dem E-Scooter zusammenhängenden Fragen in VA 21, 28, 108, 146 berichtet.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VA 4/2022, S. 66 · ID: 47953147

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte