KaufrechtSchadenersatz: Neue BMW-Felge ist kein gleichwertiger Ersatz für neue Felge aus Demontage
| Eine Felge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Das hat Auswirkungen auf einen eventuellen Schadenersatzanspruch, wenn die gekaufte Ware nicht geliefert wird. |
Diese Klarstellung traf das Amtsgericht München. In dem Fall hatte der Kläger über eBay im November 2023 von dem Beklagten, einem gewerblichen Händler, eine original BMW-Felge zum Preis von 199,11 Euro erworben. Der Verkäufer versandte in der Folge die Felge jedoch nicht, sondern erstattete den Kaufpreis zurück. Der Kläger setzte dem Verkäufer dennoch eine Frist zur Lieferung der Felge. Nachdem die Frist verstrichen war, kaufte sich der Kläger bei einem BMW-Vertragshändler eine neue Felge zu einem höheren Preis und verlangte von dem Beklagten die Erstattung der Mehrkosten in Höhe von 154,26 €.
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