ReparaturkostenRegressrechtsprechung Versicherer vs. Werkstatt
| Die Werkstattrisiko-Rechtsprechung führt dazu, dass der Schädiger bei anwaltlich gut vertretenen Geschädigten mit seinen „Dies und das war nicht notwendig“-Einwendungen nicht durchkommt. Allerdings kann er sich Zug um Zug gegen die Erstattung werkvertragliche Rückforderungsansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt abtreten lassen. Eine Handvoll Versicherer verklagen dann auch Werkstätten auf Rückzahlung. |
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AUSGABE: VA 9/2022, S. 158 · ID: 48526401