TeilkaskoKfz-Diebstahl, verschwiegener Vorschaden und verneinte Glaubwürdigkeit wegen „äußeren Bildes“
Abo-Inhalt20.10.2025186 Min. Lesedauer IWW
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| Eine Entscheidung des OLG Dresden lässt aufhorchen: Wegen eines im Rahmen der Schadenmeldung verschwiegenen, dem Kläger aber bekannten Vorschadens lässt das Gericht die Beweiserleichterung hinsichtlich des Diebstahls als solchem entfallen. Die Folge: Schon die vom Versicherer bestrittene Entwendung war nicht bewiesen. |
1. Die Grundregeln der ausreichenden Darlegung eines Diebstahls
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AUSGABE: VA 11/2025, S. 195 · ID: 50545397