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AusfallschadenInterimsfahrzeug statt mehr als 300 Tage Nutzungsausfall

Abo-Inhalt18.09.20242499 Min. Lesedauer IWW

| Vom OLG Schleswig kommt eines der seltenen Urteile zum Interimsfahrzeug zur Überbrückung eines absehbar sehr langen Fahrzeugausfalls. Es war erst nicht zu erkennen, dass die Ersatzteile sehr lange nicht lieferbar sein werden. Doch irgendwann zeigte sich in den Wirren der Coronapandemie, dass die Lieferkette sehr gestört war und das noch lange so bleibe. |

Das OLG Schleswig benennt ein Datum, ab wann der Geschädigte ein Überbrückungsfahrzeug hätte erwerben müssen. Das mag insoweit zweifelhaft sein, dass es auch ein paar Tage früher oder später hätte sein können, doch das ist nach Auffassung von VA von § 287 ZPO und dem Credo vom insoweit besonders freigestellten Tatrichter gedeckt. Dasselbe gilt für die Schätzung des zugesprochenen Betrags von 2.500 EUR als Kompensation für den potenziellen Verlust beim Wiederverkauf.

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AUSGABE: VA 10/2024, S. 167 · ID: 50165438

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