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Fiktive AbrechnungFiktive Abrechnung über WBA und unter WBW: Sind die sechs Monate Fälligkeitsvoraussetzung oder nicht?

20.10.202519 Min. Lesedauer IWW

| Auch bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten jenseits des Wiederbeschaffungsaufwands (WBA), aber unterhalb des Wiederbeschaffungswerts (WBW) bei wiederhergestellter Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist das Sechs-Monate-Weiternutzungserfordernis nur ein Indiz für den Willen zum Behalten, aber keine Fälligkeitsvoraussetzung. |

So hat es das OLG München sauber begründet entschieden (11.1.24, 24 U 3881/23 e, Abruf-Nr. 250438).

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AUSGABE: VA 11/2025, S. 189 · ID: 50573291

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