GeschwindigkeitsmessungFaires Verfahren – auch wenn die Rohmessdaten nicht gespeichert sind
| Es verstößt nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren, wenn ein Messergebnis verwertet wird, bei dem die der Messung zugrunde liegenden Rohmessdaten nicht gespeichert wurden und so nachträglich nicht überprüft werden können. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VA 10/2022, S. 180 · ID: 48540874
