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FahrerlaubnisentzugEntziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht

17.11.2025294 Min. Lesedauer IWW

| Die von einer Tat der Unfallflucht (§ 142 StGB) gemäß § 69 Abs. 2 StGB ausgehende Indizwirkung kann aufgrund der konkreten Tatumstände entfallen. Die Indizwirkung entfällt in der Regel, wenn der Unfallverursacher nachträglich freiwillig seine Verantwortlichkeit offenlegt. |

So hat das LG Bielefeld entschieden (14.7.25, 10 Qs 232/25, Abruf-Nr. 250323).

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AUSGABE: VA 12/2025, S. 214 · ID: 50501852

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