FahrverbotBrauchen Rentner keine Fahrerlaubnis?
| Nach Auffassung des AG Dortmund sind Rentner grundsätzlich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und können dementsprechend auch allein aus der Tatsache, nicht über eine Fahrerlaubnis für eine befristete Zeit verfügen zu können, keinerlei fahrverbotsrelevante Härten für sich geltend machen. |
So hat das AG Dortmund (11.4.24, 729 OWi-256 Js 414/24-34/24, Abruf-Nr. 242797) entschieden und damit frühere Rechtsprechung bestätigt (AG Dortmund 11.10.22, 729 OWi 110/22, Abruf-Nr. 232789). Diese Rechtsprechung ist so allgemein nicht haltbar.
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AUSGABE: VA 10/2024, S. 174 · ID: 50108476
