ProzessrechtBehandlung von Aussetzungs- und Beweisantrag
20.10.202532 Min. Lesedauer IWW
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| Das OLG Celle nimmt in einem Zulassungsverfahren zur Gehörsverletzung Stellung. |
Nach Auffassung des OLG muss das AG über einen Aussetzungsantrag noch vor der Urteilsverkündung durch einen Beschluss entscheiden, der mit Gründen zu versehen ist. Wird der Aussetzungsantrag übergangen, ist dies ein besonderer Umstand, der eine Gehörsverletzung indiziert und damit zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führt (OLG Celle 7.2.25, 3 ORbs 67/25, Abruf-Nr. 249693).
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AUSGABE: VA 11/2025, S. 197 · ID: 50466866