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Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortAuch ein Radfahrer kann Unfallflucht begehen

30.05.20226145 Min. Lesedauer IWW

| Eine Strafbarkeit wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ist nicht nur Autofahrern vorbehalten. Auch Radfahrer können sich strafbar machen. Das musste eine 57-jährige Frau vor dem Amtsgericht München erfahren. Das Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 60 EUR. |

Die Frau war im Sommer 2021 abends mit ihrem Hund am Isarhochufer spazieren gegangen. Direkt neben dem Fußweg verläuft ein Radweg. Auf diesem fuhr die Geschädigte mit ihrem Rad. Die Angeklagte ließ ihren Hund von der Leine, der zusammen mit dem Hund ihrer Begleiterin umhertollte. Dabei geriet er vor das Rad der Geschädigten, deren Vorderrad blockierte. Die Geschädigte überschlug sich und blieb zunächst bewegungslos liegen.

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