AbschleppkostenWerkstatt verauslagt die Abschleppkosten: Wie geht es dann sinnvoll weiter?
| Es ist ein Alltagsvorgang: Der Abschleppunternehmer wurde vom Geschädigten gebeten, das verunfallte Fahrzeug direkt in die Werkstatt zu bringen. So geschieht es, doch der Abschleppunternehmer lädt nur bei sofortiger Zahlung der Abschleppkosten ab. Die Werkstatt verauslagt die Kosten. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum subjektbezogenen Schadenbegriff lauert bei falscher Handhabung ein Risiko. |
Werkstatt reicht Rechnung des Abschleppunternehmers einfach durch
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AUSGABE: UE 4/2025, S. 17 · ID: 50363185