AusfallschadenWenn Versicherer gewarnt ist: Erst mit dem Geldeingang vom Versicherer fängt die Wiederbeschaffungsdauer an
03.11.2025191 Min. Lesedauer IWW
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AG Schwandorf zur Geldnot eines Geschädigten
| Ist der Versicherer zum finanziellen Unvermögen des Geschädigten, nach dem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug aus eigenen Mitteln anzuschaffen, gewarnt (wobei mit Warnung keine Einzelheiten zu den finanziellen Verhältnissen offengelegt werden müssen), beginnt die Wiederbeschaffungsdauer mit Geldeingang vom Versicherer (AG Schwandorf, Az. 3 C 612/24, Abruf-Nr. 250883, eingesandt von Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf). |
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AUSGABE: UE 12/2025, S. 3 · ID: 50609628