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AusfallschadenWenn das Gutachten auf sich warten lässt …

20.09.20242529 Min. Lesedauer IWW

| Drei Wochen hat es gedauert, bis der Geschädigte das Schadengutachten hatte. Und nun ging es um die Mietwagenkosten und die Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, nachdem der Geschädigte den Mietwagen zurückgegeben hatte. Das AG Cloppenburg war ungewöhnlich großzügig. |

Der Geschädigte durfte den Eingang des schriftlichen Gutachtens abwarten, zumal eine Dauer von etwa drei Wochen jedenfalls nicht ungewöhnlich hoch erscheint. Es ist auch nicht Aufgabe des Geschädigten, ständig beim Sachverständigen nachzufragen, um ihn zu einer schnelleren Bearbeitung oder zu mündlichen Angaben zu bewegen (AG Cloppenburg, Urteil vom 14.08.2024, Az. 21 C 318/24, Abruf-Nr. 243812, eingesandt von Rechtsfachwirt Carsten Plate, Melchers und Kollegen, Nordenham).

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AUSGABE: UE 10/2024, S. 6 · ID: 50166004

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