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Reparaturkosten Wegen Lockdown vor Ablauf von sechs Monaten verkauft

13.02.20232791 Min. Lesedauer IWW

| Das OLG Saarbrücken musste sich mit dem Vortrag des Geschädigten beschäftigen, er habe die bei seiner Abrechnungsart notwendige sechsmonatige Haltedauer nicht einhalten können, weil der Corona-Lockdown ihm die Einnahmen genommen habe. Damit ist er zwar nicht durchgekommen, weil sein Vortrag zu den Details in sich nicht nachvollziehbar war. Dennoch der Hinweis: Das OLG hat verstanden, dass es schadenrechtlich schützenswerte Gründe geben kann, warum vorzeitig abgeschafft wird. |

So sieht es ja auch der BGH, und das OLG sieht einen wirtschaftlichen Einbruch wegen des Lockdowns grundsätzlich als ausreichend an, wenn es sagt: „Zwar erscheint es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass der Kläger, wie von ihm vorgetragen, wegen des pandemiebedingten Lockdowns im Frühjahr (März) 2021 plötzlich keine Einnahmen mehr aus dem in N. betriebenen Gewerbebetrieb (Handel mit Tabakwaren u. a.) erzielen konnte und deshalb gezwungen war, das Fahrzeug zu verkaufen, um den Lebensunterhalt für seine Familie zu decken.“ (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.09.2022, Az. 4 U 110/21, Abruf-Nr. 233706).

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AUSGABE: UE 3/2023, S. 1 · ID: 49189228

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