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GutachterkostenWann SV-Kosten nicht laienerkennbar überhöht sind – drei aktuelle Urteile

Top-BeitragAbo-Inhalt11.01.20251864 Min. Lesedauer IWW

| Ist die Rechnung eines Dienstleisters rund um die Unfallschadenbeseitigung ganz oder in einzelnen Punkten laienhaft erkennbar überhöht, unterfällt sie insoweit nicht dem durch den subjektbezogenen Schadenbegriff gegebenen Schutz. Der Geschädigte darf sie folglich nicht für richtig halten. Also kommt nun bei dem, was Versicherer bisher nur als „zu teuer“ reklamiert haben der Einwand, das sei laienhaft erkennbar überhöht. Dass sie mit dem Einwand nicht vor Gericht durchkommen, belegen die folgenden drei aktuellen Urteile. |

Was laienerkennbare Überhöhung heißt

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AUSGABE: UE 2/2025, S. 13 · ID: 50274270

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2025

Subjektbezogener Schadenbegriff

LG Duisburg zum Werkstattrisiko: Geschädigter darf Werkstattrechnung hinsichtlich „kleiner Schadenpositionen“ vertrauen

UE
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Seite 1
31.01.2025
1 Min. Lesedauer

Ist der subjektbezogene Schadenbegriff anzuwenden, sind die diversen „kleinen Schadenpositionen“ für den Geschädigten als nachvollziehbar zu betrachten – erst recht, wenn die sich auch im Schadengutachten finden, hat das LG Duisburg ...

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