RegressVersicherer fordert über 33,18 Euro hinausgehende Desinfektionskosten zurück – was tun?
| So wirklich überraschend ist es nicht: Ein bisher nicht allzu regressauffälliger Versicherer bezieht sich auf die jüngste Desinfektionskostenentscheidung des BGH und fordert in älteren Fällen von Werkstätten Desinfektionskosten anteilig zurück. Damit ist ein neues Fass aufgemacht. Desinfektionskosten sind zwar kein Thema mehr, aber mancher Altfall wird jetzt erst abschließend erledigt. Und viele denkbare Rückforderungsansprüche sind noch nicht verjährt. UE erläutert, was gilt und wie zu reagieren ist. |
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AUSGABE: UE 10/2024, S. 12 · ID: 50172595