AusfallschadenPrüfbericht reduziert Nutzungsausfall nach Alter – ist das so rechtens?
| Einer Leserin fiel ein Prüfbericht auf, der zwar mit dem Logo des regulierenden Versicherers daherkommt, aber ausweislich der Fußzeilen zugeliefert wurde, mit einer „Erläuterung“ zur Reduzierung der Nutzungsausfallentschädigung, woraus sich eine Leserfrage ergibt. |
Frage: Zur Höhe der Nutzungsausfallentschädigung erklärt ein Versicherer kategorisch: „Ist das Fahrzeug älter als fünf Jahre, wird der Nutzungsausfall der nächsttieferen Gruppe erstattet, bei einem Alter über zehn Jahre ist der Wert maßgeblich, der zwei Gruppen darunter liegt.“ Entspricht das der Rechtslage?
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AUSGABE: UE 3/2024, S. 12 · ID: 49915267