RestwertOLG München: Finanzierte Fahrzeuge gehören nicht in die Restwertbörsen
| Zu der Frage, ob die Ermittlung des Restwerts von finanzierten Fahrzeugen nach einem Unfallschaden auf dem Sondermarkt im Internet erfolgen muss, wie es der BGH für Leasingfahrzeuge entschieden hat, liegt nun eine obergerichtliche Entscheidung aus München vor. UE stellt das Urteil vor. |
Anschaffung des Fahrzeugs im alleinigen Interesse des Darlehensnehmers
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AUSGABE: UE 3/2025, S. 11 · ID: 50327896
