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AbschleppkostenNicht erkennbarer Totalschaden: Abschleppen zur Heimatwerkstatt

24.09.20242528 Min. Lesedauer IWW

| Ist es für den Geschädigten nicht offensichtlich, dass ein Totalschaden vorliegt, darf er das verunfallte Fahrzeug von der Unfallstelle zur Heimatwerkstatt schleppen lassen. Das hat das AG Sonthofen entschieden. |

Im konkreten Fall stellte sich im Nachhinein heraus, dass ein Totalschaden vorlag. Das konnte der Geschädigte aber nicht selbst erkennen, weil das Schadenbild gar nicht so krass war. Zwischen Unfallort und Heimatort lagen nur 20 km (AG Sonthofen, Urteil vom 06.08.2024, Az. 3 C 96/24, Abruf-Nr. 243811, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Metzler, Immenstadt).

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AUSGABE: UE 10/2024, S. 1 · ID: 50166001

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