ReparaturkostenNeue Masche zur Umgehung des Werkstattrisikos mit aus Zusammenhang gerissenem BGH-Zitat
| Hochkonjunktur haben derzeit variierende Versuche, mit denen manche Versicherer die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs in der Ausprägungsform des Werkstattrisikos aushebeln wollen. Von fast nicht mehr nachvollziehbarer Dreistigkeit ist ein Versuch eines Versicherers, der mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat aus einer BGH-Entscheidung die völlig eindeutige Rechtslage zu verbiegen versucht. |
Versicherer-Versuch: Werkstattrisiko nur bei bezahlter Rechnung
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AUSGABE: UE 1/2025, S. 6 · ID: 50267164